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Gutachten werden als Privatgutachten, als Schiedsgutachten oder als Gerichtsgutachten erstellt.

 

Privatgutachten

Als Privatgutachten werden Gutachten bezeichnet, die außerhalb eines Gerichtsverfahren beauftragt werden. Diese können von Privatpersonen, juristischen Personen, Firmen, Versicherungen, Verwaltungen, Verbänden und vergleichbaren Einrichtungen erteilt werden.

 

Schiedsgutachten

Bei einem Schiedsgutachten einigen sich alle betroffenen Parteien gemeinsam auf einen Sachverständigen. Dieser wird gemeinsam von allen Parteien mit der Erstattung eines Gutachten beauftragt. Dabei unterwerfen sich die Parteien dem Urteil des Sachverständigen.

 

Gerichtsgutachten

Ein Gerichtsgutachten wird im Rahmen eines Gerichtsverfahren beauftragt. Dies kann sowohl als im Rahmen eines selbständigen Beweissicherungsverfahren als auch im Rahmen eines Klageverfahren erfolgen.

 

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